Achtung, die Änderungen wurden nach Ablauf der Übergangszeit zum 01.09.2020 wirksam! (Beschlossen durch den Deutschen Bundestag am 13.12.2019)
Das sind die wichtigsten 9 Änderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020 für Sportschützen und Jäger
Besondere Erwähnung soll an dieser Stelle das Verbot für Hi-Cap-Magazine (über 20 Schuss für die von Kurzwaffen, über 10 Schuss für die von Langwaffen) finden.
Konsequenz in 3 Fällen:
1. Für Personen, die verbotene Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, wird das Verbot nicht wirksam, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde angezeigt haben.
2. Für Personen, die verbotene Magazine im Zeitraum 13.06.2017 - 31.08.2020 erworben haben, wird das Verbot nur unwirksam, wenn sie bis zum 01.09.2021 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (nach § 58 Abs. 17 i.V.m. § 40 Abs. 4 WaffG) beim BKA stellen (Paragraph 58 mit Verweis auf § 40). Bei schießsportlicher Verwendung ist jedoch zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 6 Abs. 3 AWaffV notwendig! Andernfalls sind die Magazine (entschädigungslos?) abzugeben!
3. Ab dem 01.09.2020 benötigen alle Personen, die verbotene Magazine erwerben wollen, bereits vor dem Erwerb eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG.